Von Michael Gugat
Am 31.10.2012 fand bei der IHK in Bielefeld eine Podiumsdiskussion mit dem Thema “Datenschutz – Wachstumsbremse für die Informationsgesellschaft?” im Rahmen des Dienstleister-Forums statt. Ich wurde als Vertreter der Piraten eingeladen, um auch um aus meiner beruflichen Praxis als selbstständiger Kontakter, zur Diskussion beizutragen. Es waren rund 90-100 Gäste vor Ort, überwiegend kleine und mittlere Unternehmer.
Ulrich Lepper, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW und Ulrich Hölscher, Prokurist bei der bedirect GmbH & Co.KG in Gütersloh eröffneten mit jeweils rund halbstündigen Impulsvorträgen den Nachmittag. Die Folien des Vortrags von Herrn Hölscher sind hier zu finden.
Anschließend gab es eine von Tanja Krüger (resolto Informatik GmbH) moderierte Podiumsdiskussion mit Ulrich Lepper und Ulrich Hölscher sowie Hartmut Scheffler von TNS Infratest, Joachim Rubel, ProMediaService GmbH, und mir (http://contactconcept.de/).
Ein subjektiver Bericht:
Der Nachmittag war insgesamt ein bisschen zerfasert. Ich hatte mich auf gezieltes Diskutieren um die Möglichkeiten und Probleme bei der Nutzung von Daten für Vertriebszwecke vorbereitet, insbesondere unser NRW Datenschutzbeauftragter, Herr Lepper, brachte immer wieder das Große und Ganze, exemplarisch in Form von Facebook und Google, ins Spiel. Das sind auch wichtige Themen, aber mein Eindruck war, dass die Zuhörerschaft, die ja aus kleinen bis mittelgroßen Unternehmern bestand, dieses eigentlich weniger interessierte.
Herr Hölscher unterschied in seinem Vortrag völlig richtig zwischen den Feldern Bundesdatenschutzgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Telekommunkationsgesetz und dem Telemediengesetz, die bei der Thematik der Diskussion alle eine Rolle spielen. Im Vortrag von Herrn Hölscher (s.o.) findet man einen kurzen Abriss, was diese bedeuten, bzw. regeln, auf den Seiten 8ff.
Die Problematik in der Nutzung von Daten liegt weniger im Bereich des B2B (Business-to-Business, Firmen sprechen Firmen an), denn hier reicht, vereinfacht gesagt, das mutmaßliche Einverständnis, den telefonischen Kontakt herzustellen, welches in aller Regel gegeben ist, anders als bei Kontakten B2C (Business-to-Customer, Firmen sprechen Endverbraucher an), „kalte“ E-Mails sind in beiden Fällen verboten.
Wie können Firmen also zum Endverbraucher gelangen, wenn Sie dies möchten? Wie kommt man an Adressen? Dafür gibt es sogenannte Adresshändler, die Adressen mit entsprechendem Opt-In bereit halten und verkaufen. Für mich ist es allerdings fragwürdig, ob das Opt-In, welches die Kunden gegeben haben, wirklich richtig eingeholt wurde, also ob der Kunde wirklich darüber informiert ist, dass seine Adresse verkauft wird.
Ich selber habe überhaupt kein Problem damit, dass meine privaten Daten, bei Firmen, bei denen ich das möchte, zur Werbung genutzt wird. Ich habe unzählige Newsletter bestellt, lasse mir von vielen Firmen Kataloge zusenden und habe bei Versandhändlern, wenn nötig, selbstverständlich mein Einverständnis zur Bonitätsprüfung gegeben. Wenn ich dieses Einverständnis aber der Firma XY gebe, dann möchte ich nicht, dass auch die Firma WZ diese meine Daten bekommt, schon gar nicht bonitätsgeprüft. Und in diesem Zusammenhang prangerte ich die geradezu stolze Aussage von Herrn Hölscher, dass seine Firma bedirect (ein Joint Venture von Arvato und Creditreform – *grusel*) an, dass er 3 Millionen bonitätsgeprüfte Kundendaten in seinem Angebot hat, die er gerne verkauft. Ich zog in Zweifel, dass diese 3 Millionen Menschen wissen, dass ihre sensiblen Daten bei der Firma bedirect zum Feilbieten auf den Festplatten schlummern und propagierte, dass der Verkauf von profilierten Daten ein Geschäftsfeld ist, welches in meinen Augen unethisch ist und somit komplett abgeschafft gehört.
Herr Hölscher betonte immer, dass er ja für die Eigenverantwortung des Bürgers ist, ich wies ihn darauf hin, dass diese in meinen Augen aber nicht gegeben ist, wenn man nicht weiß, wo seine Daten sind und das ist seine Geschäftsgrundlage, welche ich anprangerte.
Interessant fand ich, dass die neue EU-Datenschutz-Verordnung von keinem der Anwesenden, nicht einmal unserem Landesdatenschutzbeauftragten, völlig verstanden worden ist (wie sie alle selber bekundeten).
Mein Resümee: eine nicht wirklich zielführende aber dennoch interessante Veranstaltung.
Zum Abschluss möchte ich noch auf einen in meinen Augen höchst wichtigen PÄA auf dem BPT in Bochum hinweisen, ich bitte um Zustimmung. Dieser Antrag beeinhaltet unter anderem die Forderung nach der Abschaffung des Listenprivilegs, welches de facto das Verbot des Adresshandels in der bisherigen Form bedeuten würde.
Von Michael Gugat
Am 31.10.2012 fand bei der IHK in Bielefeld eine Podiumsdiskussion mit dem Thema “Datenschutz – Wachstumsbremse für die Informationsgesellschaft?” im Rahmen des Dienstleister-Forums statt. Ich wurde als Vertreter der Piraten eingeladen, um auch um aus meiner beruflichen Praxis als selbstständiger Kontakter, zur Diskussion beizutragen. Es waren rund 90-100 Gäste vor Ort, überwiegend kleine und mittlere Unternehmer.
Ulrich Lepper, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW und Ulrich Hölscher, Prokurist bei der bedirect GmbH & Co.KG in Gütersloh eröffneten mit jeweils rund halbstündigen Impulsvorträgen den Nachmittag. Die Folien des Vortrags von Herrn Hölscher sind hier zu finden.
Anschließend gab es eine von Tanja Krüger (resolto Informatik GmbH) moderierte Podiumsdiskussion mit Ulrich Lepper und Ulrich Hölscher sowie Hartmut Scheffler von TNS Infratest, Joachim Rubel, ProMediaService GmbH, und mir (http://contactconcept.de/).
Ein subjektiver Bericht:
Der Nachmittag war insgesamt ein bisschen zerfasert. Ich hatte mich auf gezieltes Diskutieren um die Möglichkeiten und Probleme bei der Nutzung von Daten für Vertriebszwecke vorbereitet, insbesondere unser NRW Datenschutzbeauftragter, Herr Lepper, brachte immer wieder das Große und Ganze, exemplarisch in Form von Facebook und Google, ins Spiel. Das sind auch wichtige Themen, aber mein Eindruck war, dass die Zuhörerschaft, die ja aus kleinen bis mittelgroßen Unternehmern bestand, dieses eigentlich weniger interessierte.
Herr Hölscher unterschied in seinem Vortrag völlig richtig zwischen den Feldern Bundesdatenschutzgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Telekommunkationsgesetz und dem Telemediengesetz, die bei der Thematik der Diskussion alle eine Rolle spielen. Im Vortrag von Herrn Hölscher (s.o.) findet man einen kurzen Abriss, was diese bedeuten, bzw. regeln, auf den Seiten 8ff.
Die Problematik in der Nutzung von Daten liegt weniger im Bereich des B2B (Business-to-Business, Firmen sprechen Firmen an), denn hier reicht, vereinfacht gesagt, das mutmaßliche Einverständnis, den telefonischen Kontakt herzustellen, welches in aller Regel gegeben ist, anders als bei Kontakten B2C (Business-to-Customer, Firmen sprechen Endverbraucher an), „kalte“ E-Mails sind in beiden Fällen verboten.
Wie können Firmen also zum Endverbraucher gelangen, wenn Sie dies möchten? Wie kommt man an Adressen? Dafür gibt es sogenannte Adresshändler, die Adressen mit entsprechendem Opt-In bereit halten und verkaufen. Für mich ist es allerdings fragwürdig, ob das Opt-In, welches die Kunden gegeben haben, wirklich richtig eingeholt wurde, also ob der Kunde wirklich darüber informiert ist, dass seine Adresse verkauft wird.
Ich selber habe überhaupt kein Problem damit, dass meine privaten Daten, bei Firmen, bei denen ich das möchte, zur Werbung genutzt wird. Ich habe unzählige Newsletter bestellt, lasse mir von vielen Firmen Kataloge zusenden und habe bei Versandhändlern, wenn nötig, selbstverständlich mein Einverständnis zur Bonitätsprüfung gegeben. Wenn ich dieses Einverständnis aber der Firma XY gebe, dann möchte ich nicht, dass auch die Firma WZ diese meine Daten bekommt, schon gar nicht bonitätsgeprüft. Und in diesem Zusammenhang prangerte ich die geradezu stolze Aussage von Herrn Hölscher, dass seine Firma bedirect (ein Joint Venture von Arvato und Creditreform – *grusel*) an, dass er 3 Millionen bonitätsgeprüfte Kundendaten in seinem Angebot hat, die er gerne verkauft. Ich zog in Zweifel, dass diese 3 Millionen Menschen wissen, dass ihre sensiblen Daten bei der Firma bedirect zum Feilbieten auf den Festplatten schlummern und propagierte, dass der Verkauf von profilierten Daten ein Geschäftsfeld ist, welches in meinen Augen unethisch ist und somit komplett abgeschafft gehört.
Herr Hölscher betonte immer, dass er ja für die Eigenverantwortung des Bürgers ist, ich wies ihn darauf hin, dass diese in meinen Augen aber nicht gegeben ist, wenn man nicht weiß, wo seine Daten sind und das ist seine Geschäftsgrundlage, welche ich anprangerte.
Interessant fand ich, dass die neue EU-Datenschutz-Verordnung von keinem der Anwesenden, nicht einmal unserem Landesdatenschutzbeauftragten, völlig verstanden worden ist (wie sie alle selber bekundeten).
Mein Resümee: eine nicht wirklich zielführende aber dennoch interessante Veranstaltung.
Zum Abschluss möchte ich noch auf einen in meinen Augen höchst wichtigen PÄA auf dem BPT in Bochum hinweisen, ich bitte um Zustimmung. Dieser Antrag beeinhaltet unter anderem die Forderung nach der Abschaffung des Listenprivilegs, welches de facto das Verbot des Adresshandels in der bisherigen Form bedeuten würde.