Allgemein Politik Ratsgruppe

Warum der Strothbachwald keine Option zur Firmenerweiterung für Wahl & Co ist

Text und Meinung: Ratsgruppe Bürgernähe/PIRATEN

 

Warum der Strothbachwald keine Option zur Firmenerweiterung für Wahl & Co ist

Strohtbachwald

Die Geschichte rund um den 3,5 ha großen Strothbachwald mit seinem  130jährigen Eichen-Buchen-Bestand ist komplex: 1976 wurde für die Fläche an der Gildemeisterstraße in Sennestadt ein Bebauungs-Plan für Industrie und Gewerbe aufgestellt – der Wald wurde hierin als Grünfläche festgesetzt. Die Firma Wahl & Co siedelte sich vor Ort an. Der Strothbachwald war damals schon für das Unternehmen von Interesse. Die Bezirksregierung hatte jedoch zur Auflage gemacht, dass der Waldbestand nicht „in seiner Substanz gefährdet“ werden dürfe. Als 1995 die Landschaftspläne neu aufgestellt wurden, wurde per Ratsbeschluss der Strothbachwald als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt. Um das Verfahren abzuschließen, hätte damals der B-Plan dementsprechend angepasst werden müssen. Dies wurde jedoch „versäumt“.

Wahl & Co hielt dessen ungeachtet weiter am Ansinnen fest, das Firmengelände in den Strothbachwald zu erweitern. Eine Sicherung des Waldes war ja aufgrund des nicht zu Ende geführten Verfahrens noch nicht gegeben. Wenn auf der Grundlage „alter“ B-Pläne, bei denen das aktuelle Artenschutzrecht noch nicht berücksichtigt werden konnte, eine Bebauung beabsichtigt ist, so muss die ausstehende artenschutzrechtliche Prüfung nachgeholt werden. Ein Gutachterbüro, beauftragt durch Wahl & Co, förderte 2010 bei Kartierungen im Strothbachwald viele planungsrelevante Arten zu Tage – darunter Dohle, Waldkauz, Hohltaube und acht Fledermausarten, eine von ihnen der Kleine Abendsegler. Auch der Schwarzspecht ist hier seit vielen Generationen beheimatet, das belegen die über 50 Spechthöhlen im alten Baumbestand eindrucksvoll.

Folglich haben etliche Arten, die auf der Roten Liste stehen, hier ihr Zuhause. Für all diese Arten müssen im Falle eines Bauvorhabens vorgezogene wirksame Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Das Gutachten wurde vom Umweltamt als Unterer Landschaftbehörde geprüft. Dieses kam zu dem Schluss, dass eine Kompensation zumindest für zwei der betreffenden Arten (Schwarzspecht und Kleiner Abendsegler) an dieser Stelle nicht möglich ist und somit eine Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht erteilt werden kann. Die Untere Landschaftsbehörde ist bei der Beurteilung federführend, das Bauamt nicht zu beteiligen. Bei dieser Fragestellung wird nicht allgemein abgewogen, sondern hier greift das BNatSchG unmittelbar.

Für eine Befreiung von den Verboten des BNatSchG sind übrigens nicht nur die Artenschutzbelange selbst bedeutsam. Vielmehr muss Dreierlei gegeben sein:

  1. Für das Bauvorhaben liegen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vor,
  2. Es gibt keine zumutbare Alternative und
  3. Der Erhaltungszustand der betroffenen Population verschlechtert sich nicht.

Notwendig für eine Befreiung ist die Erfüllung aller drei genannten Kriterien. Mindestens für Schwarzspecht und Kleinen Abendsegler ist der dritte Punkt nicht erfüllt. Die beiden anderen Punkte sind bislang nicht näher betrachtet worden. Ob sie auf die Planungen von Wahl & Co zutreffen, ist aber zumindest fraglich. Im Ergebnis ist an diesem Standort eine Bebauung also rein rechtlich nicht möglich.

Ein Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bielefeld aus 2011 (Vorlage 277/2009-2014) machte zusätzlich deutlich, dass der Strothbachwald erhalten werden soll. Dort heißt es wörtlich: „Da eine Entwicklungsmöglichkeit im Bereich des Strothbachwaldes nicht gewollt und nach Einschätzung des Umweltamtes auch rechtlich nicht möglich ist, …“ Auch wenn das Unternehmen Wahl & Co aktuell darüber klagt, dass man sie über die Möglichkeit zur Firmenerweiterung an aktuellem Standort lange im Unklaren gelassen hätte, belegt dieser Beschluss doch das Gegenteil. Spätestens ab diesem Zeitpunkt stand fest und war auch öffentlich bekannt, dass eine Erweiterung in den Wald nicht möglich sein wird.

Da man das Unternehmen aber unterstützen wollte, wurde eine Erweiterung in den regionalen Grünzug im Norden vorgeschlagen. Die damalige Ampel-Koalition und die Firma Wahl & Co schlossen darüber eine Vereinbarung. Diese Option wurde zur Überprüfung an ein Gutachterbüro ausgegeben, die Untersuchung aber vorzeitig von der Firma Wahl & Co abgebrochen. Über die Gründe hierfür ist uns nichts bekannt.

Für uns ist es wichtig, diese Hintergründe nochmals klar zu benennen. In der jetzt hitzig geführten politischen Debatte ist gelegentlich zu hören: Man könne in Bielefeld offenbar selbst in Industriegebieten nicht mehr bauen, weil der Naturschutz alles verhindert. Das ist eine Polemisierung, die dem komplexen Sachverhalt beim Strothbachwald in keiner Weise gerecht wird. Der Normalfall ist, dass die Umweltbelange in einem sachlichen Abwägungsprozess ihren Raum finden, ohne dass eine bauliche bzw. wirtschaftliche Entwicklung behindert wird. So kann in aller Regel ein derartiges Aufeinanderprallen unterschiedlicher Ziele von vornherein vermieden werden.

Der Strothbachwald aber hat eine ganz besonders herausragende Qualität als Lebensraum für seltene Arten. Nicht umsonst sprechen Fachleute von einem „Hotspot“ für den Natur- und Artenschutz, der für Bielefeld ziemlich einmalig ist. Deshalb greift hier das Naturschutzrecht unmittelbar und eindeutig zugunsten der bedrohten Rote-Liste-Arten. Man mag abschließend wohl nur bedauern, dass nicht schon viel früher der Bebauungsplan geändert wurde, um auch nach außen zu dokumentieren, was spätestens seit 1995 fachlich längst klar war: dass dieses Kleinod Wald/Naturschutzgebiet bleiben muss und niemals Gewerbefläche werden kann!

Weitere Infos:
http://www.nabu-bielefeld.de/pressespiegel/der-kampf-um-den-strothbachwald/
http://www.stiftung-ravensberg.de/downlaod/Strothbachwald-und-Strothbachaue_Dokumentation.pdf
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/sennestadt/sennestadt/20407154_Auf-Entdeckungstour-im-Strothbachwald.html

Der Vollständigkeit halber hier noch das Schreiben von Wahl & Co an die Ratsmitglieder:

Wahl1
Wahl2
Wahl3

Wahl4Wahl5Wahl6